29. Mai 2026
AI Act: Neue Fristen und Erleichterungen für Unternehmen beschlossen
AI Act: Neue Fristen und Erleichterungen für Unternehmen beschlossen

Für viele Unternehmen gibt es beim EU AI Act jetzt deutlich mehr Planungssicherheit: Die zentralen Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme wurden offiziell verschoben und gesetzlich verankert. Systeme nach Annex III – etwa in den Bereichen Biometrie, Beschäftigung, Bildung oder kritische Infrastruktur – müssen erst ab dem 2. Dezember 2027 compliant sein. Für Annex-I-Systeme, beispielsweise KI in Medizingeräten oder anderen regulierten Produkten, gilt die Frist ab dem 2. August 2028.
Gleichzeitig wurden konkrete Erleichterungen für KMU, Start-ups und Scale-ups beschlossen. Neu ist unter anderem die Kategorie „Small Mid-Cap Companies" für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden und maximal 150 Mio. Euro Jahresumsatz. Diese profitieren künftig von vereinfachter technischer Dokumentation, schlankeren Qualitätsmanagementprozessen und gedeckelten Bußgeldern.
Wichtig ist zudem eine neue Klarstellung zur Hochrisiko-Einstufung: Assistive Funktionen oder reine Komfort- und Optimierungsfeatures lösen künftig nicht automatisch Hochrisiko-Pflichten aus, sofern ihr Ausfall keine direkten Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken verursacht.
Trotzdem bleiben einige Fragen offen, insbesondere rund um harmonisierte Standards und die konkrete Umsetzung in einzelnen Industrien. Für Unternehmen bedeutet das: Die gewonnene Zeit sollte genutzt werden, um Compliance-Strukturen frühzeitig aufzubauen und die weitere regulatorische Entwicklung eng zu verfolgen.
Quelle: KI-Bundesverband